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neue Gesetzliche Einlagensicherung macht Tagesgeld und Festgeld noch sichererDie Immobilien- und Finanzkrise 2008/2009 hat dazu geführt, dass auch große Banken wie die amerikanische Lehman Brothers oder die deutsche Hypo Real Estate in die Pleite gegangen sind oder wären, wenn der Staat nicht unterstützend eingegriffen hätte. Viele Menschen weltweit haben an den Börsen Milliarden verloren, aber auch Sparer die zu klassischen Anlagekonten gegriffen haben und ihr Geld dort sicher glaubten, hatten berechtigterweise Angst um ihre Spareinlagen.

Nachdem die Bundesregierung bereits im Oktober 2008 für alle Spareinlagen auf deutschen Bankkonten eine Staatsgarantie abgegeben hatte, konnten die Menschen erstmal beruhigt werden. Dennoch war es nun nochmal nötig, dass sich der Deutsche Bundestag mit dieser Problematik beschäftigt hat.

Private Sparguthaben sind ab 01.07.2009 noch besser geschützt

Heraus kam eine neue gesetzliche Einlagensicherung mit eindeutig positiven Verbesserungen für alle Sparer. Während bisher die Entschädigung für höchstens 20.000 Euro garantiert war, wird es ab Juli eine Garantie für bis zu 50.000 Euro geben für alle Spareinlagen, die sich auf Sparbüchern, Tages- und Festgeldkonten befinden. Ab dem Jahr 2010 wird dieser Betrag noch einmal verdoppelt. Zurzeit ist es so, dass bei einer Bankenpleite ein Zehntel des Verlustes vom Sparer übernommen werden musste. Dieser Selbstbehalt wird mit der Änderung des Gesetzes auch abgeschafft. Alle Kunden einer Bank bekommen, wenn diese in die Pleite geht, in Zukunft ihre Guthaben zu 100 Prozent erstattet. Unabhängig davon, bei welchem Unternehmen der Kunde sein Geld angelegt hat. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Festlegung, dass zukünftig die Sparer schneller entschädigt werden sollen, als das heute der Fall ist. In Zukunft müssen die Guthaben an die Sparer innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt werden (die Anleger der isländischen Kaupthing Bank warten seit Oktober 2008 auf die Rückerstattung ihrer Guthaben). Mit dieser neuen Festlegung wird EU-Recht umgesetzt und das Vertrauen der Sparer in die Banken gestärkt.

Freiwillige Sicherungsfonds

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung, die sich ab 01.07.2008 deutlich verbessern wird, gibt es natürlich noch die freiwilligen Sicherungsfonds der privaten Banken, der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken, die weit über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgehen und bei einer Pleite die gesamten Sparguthaben ihrer Kunden absichern. Dazu zählt auch der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, der Einlagen heute schon zu 100% absichert. Auf den Detailsseiten zu den einzelnen Tagesgeld-/ Festgeldanbietern finden Sie weitere Informationen.

Was nicht zur Einlagensicherung gehört

Die Wertpapiere der Kunden wie Aktien oder Anteile von Investmentfonds werden von den Banken nur in einem Wertpapierdepot verwaltet und sind von einer Pleite nicht betroffen. Anders ist das mit Zertifikaten (siehe Lehman Brothers) die sind bei einer Pleite der Bank nicht abgesichert.

Image © geralt / PIXELIO