Überblick zur Einlagensicherung der Banken
27.05.2009
Die Einlagensicherung in Deutschland erfolgt hautptsächlich über folgende zwei Syteme: Für Banken mit Hauptsitz in Deutschland existiert zum einen eine gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung über den EdB und zum anderen existieren freiwillige zusätzliche Einlagensicherungsfonds (bei Privatbanken hautptsächlich der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken). Weitere Informationen dazu finden Sie unterhalb der Tabelle.
| Deutsche gesetzliche Einlagensicherung (EdB) |
Freiwillige zusätzliche Einlagensicherung |
Staatsgarantie der Bundesregierung |
|
| 1822direkt | ja | Sparkasse | ja |
| Bank of Scotland | nein, britisch | - | - |
| Citibank | ja | BdB | ja |
| Comdirect | ja | BdB | ja |
| Cortal Consors | nein, französisch | BdB | ja |
| Credit Europe Bank | nein, niederländisch | - | - |
| DAB Bank | ja | BdB | ja |
| DKB | ja | BdB / Bayern LB | ja |
| ING-DiBa | ja | BdB | ja |
| Mercedes-Benz Bank | ja | BdB | ja |
| Netbank | ja | BdB | ja |
| Norisbank | ja | BdB | ja |
| Postbank | ja | BdB | ja |
| SEB Bank | ja | BdB | ja |
| SWK Bank | ja | - | ja |
| VW-Bank | ja | BdB | ja |
| Wüstenrot | ja | BdB | ja |
Erläuterungen:
EdB steht für Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, dieser Bankenverband setzt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestabsicherung für Spareinlagen auf Konten von Privatbanken um. Zurzeit liegt der maximal abgesicherte Betrag noch bei 90% von 20.000 Euro. Die gesetzliche Einlagensicherung wird aber ab dem 01.07.2009 nach oben deutlich verbessert. Zu beachten ist hier, dass jeweils die gesetzliche Einlagensicherung des Staates gilt, in dem der Hauptsitz der Bank gilt. Die meisten großen Privatbanken unterhalten einen eigenständigen Hauptsitz in Deutschland, manche jedoch nur eine Niederlassung. Dann gilt die gesetzliche Einlagensicherung des Herkunftslandes.
Eine andere europäische gesetzliche Einlagensicherung muss hinsichtlich der abgesicherten Einlagensumme nicht unbedingt Nachteile bringen. Viele andere europäische Staaten bieten eine höhere Einlagensicherung als Deutschland und garantieren diese auch zu 100% statt den bei uns noch üblichen 90%. Zu beachten ist aber, dass dann auch die Ansprüche im Ausland geltend gemacht werden müssen, also im Streitfall auch der Gerichtsstand im Ausland liegt.
Die Einlagen bei Sparkassen sind über den Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu 100% abgesichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Produktbeschreibung der 1822direkt Frankfurter Sparkasse.
Der BdB ist der Bundesverband deutscher Banken, der einen eigenen Einlagensicherungsfonds für seine Mitglieder unterhält. Über diesen Fonds sind die Einlagen der Bankkunden zu 100% abgesichert. Die Höchstsumme der gesicherten Einlagen pro Kunde entspricht 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Für die Cortal Consors Bank wären das 45 Millionen Euro pro Kunde. Eine Grenze die wohl kaum von einem Kunden erreicht wird. Fraglich ist nur, was wirklich bei einer Massenpleite deutscher Banken, wie wir sie in Deutschland zum Glück noch nicht erlebt haben, passieren würde. Auch wenn der Fonds dann noch einmal aufgestockt würde, könnte er doch an seine Leistungsgrenzen kommen.
Zwar gibt es derzeit keine festgeschriebene Staatsgarantie in Deutschland, seit dem Herbst 2008 und dem Wackeln einiger großer Banken im Zuge der aufkeimenden Finanzkrise besteht jedoch eine mündlich ausgesprochene Garantie der Bundesregierung, vorgetragen durch Finanzminister und Bundeskanzlerin, dass niemand in Deutschland um seine Einlagen auf deutschen Bankkonten fürchten muss. Ähnlich wie in dem Absatz über den EdB beschrieben, gilt diese Garantie jedoch nur für Banken, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben oder aber einem deutschen Einlagensicherungsfonds angehören. Letzteres ist zum Beispiel bei Cortal Consors der Fall. Cortal Consors hat zwar seinen Hauptsitz in Frankreich, ist aber Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Demnach gilt auch die von der Kanzlerin ausgesprochene Staatsgarantie.
Die DKB ist eine Tochtergesellschaft der Bayern LB, also der Bayerischen Landesbank. Damit ist indirekter Eigentümer der Bank der Freistaat Bayern und der Sparkassen Verband Bayern. In ihrem Geschäftsbericht hat die Bayern LB eine Patronatserklärung für die DKB abgegeben, wonach kein Sparer um seine Einlagen fürchten muss. Hier besteht zu den anderen bekannten Sicherungssytemen also noch eine zusätzliche Absicherung.