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Um die Steuereinnahmen des Staates zu sichern, gibt es verschiedene Arten von Steuern, einige Steuern werden im Nachhinein erhoben, andere wieder direkt an der Quelle, wo sie entstehen. So zum Beispiel die Einkommenssteuer und die Abgeltungssteuer.
(www.prozent-zinsen.de) Der Arbeitgeber eines Lohn- oder Gehaltsempfängers ist somit verpflichtet die Lohnsteuer des Arbeitnehmers direkt an das Finanzamt abzuführen, sodass das Finanzamt nicht warten muss, bis die Arbeitnehmer ihre Einkommenssteuererklärung abgeben. Mit der Einkommenssteuererklärung haben die Arbeitnehmer dann die Möglichkeit, eventuell die zu viel bezahlten Steuern zurückzufordern.
Auch die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, weil sie direkt an der Quelle der Zinseinkünfte erhoben wird. Dabei ist die Bank des Sparers verpflichtet, den Steuerabzug im Zusammenhang mit der Zinszahlung vorzunehmen und die einbehaltenen Steuern direkt an das Finanzamt abzuführen. Bei der Abgeltungssteuer wird ein fester Steuersatz angewendet, der nichts mit dem persönlichen Steuersatz des Sparers zu tun hat. Er liegt bei 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ist der persönliche Steuersatz des Anlegers niedriger, kann er sich die zu viel gezahlte Steuer mit der Jahressteuererklärung vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Bei einem höheren Steuersatz des Sparers sind mit der Abgeltungssteuer, wie der Name dieser Steuer auch zum Ausdruck bringt, sämtliche Steuern auf die Zinserträge abgegolten.
Das gilt natürlich auch für die Zinserträge aus Tagesgeld. Die Bank als Quelle der Zinserträge führt die Steuer für alle Beträge, die über den im Freistellungsauftrag genannten Beträgen liegen, direkt an das Finanzamt ab. Hat der Sparer den Freistellungsauftrag vergessen, zahlt er erst einmal die Abgeltungssteuer und kann sich die zu viel gezahlten Steuern dann am Jahresende mit der Einkommenssteuererklärung erstatten lassen.
Da gerade in diesem Jahr die Zinsen auf Tagesgeld auf einem sehr niedrigen Niveau liegen, muss der Sparer schon einen ziemlich hohen Betrag bei der Bank als Tagesgeld einzahlen, um überhaupt steuerpflichtig zu werden. Ein Ehepaar kann Zinseinkünfte von mehr als 1.600 Euro haben, ohne dass eine Abgeltungssteuer erhoben wird.


