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neue Gesetzliche Einlagensicherung macht Tagesgeld und Festgeld noch sichererHeute, zum 01.07.09, treten einige neue Gesetzesänderungen in Kraft, die jeden Verbraucher und jeden Sparer interessieren müssten. Gurken dürfen z.B. ab heute auch wieder verkauft werden, wenn sie leicht gekrümmt sind. Bisher waren nämlich alle Gurken laut EU-Richtlinie nicht für den Verkauf geeignet, wenn sie eine stärkere Krümmung als 10 mm auf 10 cm aufgewiesen haben. Aber auch ein wenig wichtigere Gesetzesänderungen gelten ab heute:

Die Hartz4-Sätze werden erhöht und außerdem gilt eine neue gesetzliche Einlagensicherung, die neue EU-weite Normen umsetzt. Wie wichtig das ist, zeigt auch die Tatsache, dass immer mehr ausländische Banken auf den deutschen Markt vorstoßen (zum Beispiel Credit Europe Bank und Bank of Scotland) und es bisher keine einheitlichen Vorgaben zur Einlagensicherung gab. Auch hat man gemerkt, dass manche bestehenden Einlagensicherungen schlicht und einfach zu niedrig angesetzt waren (siehe Fall Kaupthing in Island).

Neue gesetzliche Einlagensicherung: 100% für Beträge bis 50.000 Euro
Doch auch wer sich in Deutschland seines Vermögens sicher glaubte, der wird vielleicht überrascht sein, dass in unserem Land bisher nur 90% der Einlagen bis 20.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert waren. Zusätzliche Sicherheiten gab es nur durch freiwillige Mitgliedschaften der privaten Banken im Einlagensicherungsfonds der Bundesverbandes deutscher Banken. Doch auch nicht alle Banken sind hier Mitglied. Ab heute sind alle Beträge bis 50.000 Euro zu 100% abgesichert. Für das Jahr 2010 ist geplant, den Betrag noch einmal auf 100.000 Euro zu verdoppeln. Doch erst einmal müssen sich die Einlagensicherungssysteme auf die jetzt in Kraft getretenen Vorgaben einstellen. Zum Glück gab es bisher in Deutschland noch keine Massenpleiten – obwohl wir in der Finanzkrise 2008 / 2009 schon fast so weit waren.

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