Die Werbungskosten - Tagesgeld Festgeld Lexikon
Im deutschen Steuerrecht gibt es eine große Anzahl von Begrifflichkeiten, die wohl jeder schon gehört hat, die aber nur selten richtig eingeordnet werden. Einer dieser Begriffe sind die so genannten "Werbungskosten". Als "Werbungskosten" bezeichnet man generell Aufwendungen, die in der Einkommensteuer abzugsfähig und die für die Erzielung von Einkünften notwendig sind.Die genaue Handhabe der Werbungskosten ist in §9 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes festgeschrieben. Dort heißt es: (Werbungskosten sind) „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind".
Die Abzugsfähigkeit der Werbungskosten hat sich jedoch zum 01.01.2009 extrem verändert. Die im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 beschlossene und zum 01.01.2009 eingeführte Abgeltungssteuer führte nämlich auch zu einer Veränderung bei der Anrechenbarkeit der Werbungskosten. War es beispielsweise bis zu diesem Datum möglich, Werbungskosten auch über den Werbungskostenpauschbetrag von 51 Euro pro Jahr hinaus anzusetzen sofern die höheren Kosten nachgewiesen werden konnten, ist diese Regelung nun aufgehoben. Zudem hat eine Verschmelzung von Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag stattgefunden. Steuerzahler können nun nicht mehr 750 Euro als Sparerfreibetrag und 51 Euro als Werbungskostenpauschbetrag ansetzen, sondern verfügen über den Sparerpauschbetrag, der allerdings ebenfalls 801 Euro bei Ledigen und 1602 Euro bei Verheirateten mit steuerlicher Zusammenveranglung ausmacht.
Da auch der Sparerfreibetrag in dem neuen Sparerpauschbetrag aufgenommen wurde, werden hier eigentlich zwei Dinge vermischt, die thematisch nichts miteinander zu tun haben - die Werbungskosten, die der Erzielung von Einkünften dienen und die Kapitalerträge, die definitiv eine Einnahme darstellen. Erlangen Anleger Einkünfte, die 801 / 1602 Euro überschreiten, müssen sie auf diese pauschal 25% Steuer, zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer bezahlen. Diese Steuer wird auch als Abgeltungsteuer bezeichnet.
Um die Abgeltungsteuer zu kompensieren, sollten Anleger mehr als je zuvor darauf bedacht sein, den höchstmöglichen Zins für ihre Geldanlagen zu bekommen. Mit einem Tagesgeldvergleich findet man hierbei schnell den richtigen Anbieter für die eigene Geldanlage.
Inhalt Lexikon
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- Sparerpauschbetrag
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