Die Vorfälligkeitsentschädigung - Tagesgeld Festgeld Lexikon

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten befinden sich viele Verbraucher auf der Suche nach lukrativen Geldanlagen, die jedoch keinerlei Risiko bergen dürfen. Immer mehr Menschen vertrauen dabei auf das so genannte "Festgeld", bei dem der Anleger einer Bank sein Geld für einen bestimmten Zeitraum überlässt. Je länger dabei der festgelegte Zeitraum ist, je besser die Bank also ihre Investitionen planen kann, desto höher fällt auch der aufs Festgeld gewährte Zins aus.

Was aber passiert, wenn ein Anleger seinen Sparvertrag schon vor dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit auflösen, also kündigen möchte?

Nun, muss ein Anleger schon vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit aus seinem Festgeldvertrag aussteigen, ist er in jedem Fall auf die Kulanz des jeweiligen Kreditinstitutes angewiesen, denn vom Prinzip her hat die Bank ein Recht, das Geld bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit zu behalten. Für besondere Härtefälle gibt es jedoch zahlreiche Gerichtsurteile, die den Anlegern den Ausstieg aus dem Vertrag erleichtern.

Möchte ein Anleger seinen Vertrag nun also vor Ende der Laufzeit beenden, ist es in der Regel so, dass die Kreditinstitute diesem Wunsch zwar zustimmen, für ihre Kulanz aber eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Diese Vorfälligkeitsentschädigung begründet sich in der Hauptsache darin, dass der bisher erhaltene Zins wesentlich niedriger gewesen wäre, hätte der Mandant von vornherein eine geringere als die vereinbarte Laufzeit gewählt. Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr, die von Bank zu Bank unterschiedlich hoch ausfallen kann.

Neben dieser Vorfälligkeitsentschädigung beim Festgeld gibt es jedoch noch eine weitere Art der Vorfälligkeitsentschädigung - diejenige bei Krediten. Ist ein Kredit nämlich für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, zum Beispiel für 10 Jahre und möchte der Mandant diesen Vertrag schon vor Ablauf dieses Zeitraumes beenden, so muss auch hier eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden.