Die NV-Bescheinigung / Nichtveranlagungsbescheinigung

Das deutsche Steuerrecht ist grundsätzlich eher für seine Komplexität denn für seine Einfachheit bekannt. Ab und zu gibt es jedoch kleine Lichtblicke, gibt es Dinge, die das Leben der Steuerzahler und den Verwaltungsaufwand der Finanzbeamten deutlich senken. Eine solche Sache ist zum Bespiel die so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung, auch kurz und knackig als NV-Bescheinigung bezeichnet.

Eine NV-Bescheinigung kann auf Antrag von dem jeweils zum Antragsteller gehörigen Finanzamt erteilt werden und gilt für jeweils drei Jahre. Sie besagt, dass der Steuerzahler nur sehr geringe Einkünfte erzielt und voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag der Einkommensteuertabelle bleiben wird. Besonders sinnvoll ist eine solche NV-Bescheinigung also dann, wenn ein Anleger über Höhe Einkünfte aus Kapitalvermögen verfügt, jedoch kaum Einkünfte in den anderen Einkommenssparten erzielt und daher unter dem Grundfreibetrag bleibt.

Als Folge einer NV-Bescheinigung führen auch die Kreditinstitute, bei denen der jeweilige Anleger seine Konten und Depots unterhält, keine Abgeltungsteuer mehr an das zuständige Finanzamt ab. Eine Abgabe des Freistellungsauftrages, also eine Freistellung der Einkünfte bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages, ist also unnötig.

Aber Vorsicht: Eine NV-Bescheinigung ist keine Freistellung von der Steuerpflicht. Fordert das Finanzamt den Steuerpflichtigen also wieder auf, eine Steuererklärung einzureichen oder fällt dem Steuerzahler selber auf, dass seine Einkünfte die NV-Bescheinigung nicht mehr rechtfertigen, so muss er dem Finanzamt gegenüber eine Steuererklärung abgeben. Auch ist es durchaus möglich, dass das Finanzamt erst nach Jahren feststellt, dass die NV-Bescheinigung nicht berechtigt war. Auch in diesem Fall ist das Finanzamt berechtigt, eine Nachberechnung zu machen und die entgangene Steuer einzufordern.

Grundsätzlich gibt es zehn verschiedene Arten von Nichtveranlagungsbescheinigungen, wobei jede Art eine andere Ursache im Leben des Steuerpflichtigen bedient, jedoch alle dieselbe Wirkung haben - der Mandant wird (für drei Jahre) ausgesteuert.