Die Fristenkongruenz - Tagesgeld Festgeld Lexikon
Die Finanzwirtschaft kommt zum Teil schon mit sehr skurrilen Begriffen daher. Einer dieser Begriffe, der immer wieder zu Erklärungsbedarf führt, ist der Begriff der "Fristenkongruenz". Was genau ist also diese Fristenkongruenz (Kongruenz = Gleichheit)?Durch die Fristenkongruenz, die in den "goldenen Bankenregeln" festgehalten ist, wird festgelegt, dass Banken ihre Ausgaben nur über den selben Zeitraum binden dürfen, wie diesen auch Einnahmen gegenüberstehen. Vereinfacht gesagt sollen die Banken durch die Fristenkongruenz dazu angehalten werden, kein Geld zu verleihen, dass sie überhaupt nicht haben.
Ein Beispiel: Nehmen wir einmal an, die Bank XY legt großen Wert auf die Fristenkongruenz. Dem Tagesgeld steht demnach der Dispositionskredit und den 3-jährigen Festgeldern stehen auch Kredite mit einer Laufzeit von drei Jahren gegenüber. Gibt es nun etwa gleich hohe Einnahmen wie Ausgaben, ist die Differenz zwischen den Zinsen der Gewinn der Bank. Nimmt die Bank XY also 8% Dispozins, vergibt aber nur 3% aufs Tagesgeld, so beträgt ihr Gewinn 5%.
Natürlich ist es in der Praxis nicht so sehr einfach, die Fristenkongruenz an einzelnen Produkten festzumachen, da sich die Geldflüsse innerhalb der Kreditinstitute mitunter sehr stark vermischen - um ein generelles Verständnis für die Fristenkongruenz zu bekommen, ist dieses Beispiel aber durchaus geeignet.
Für den Anleger spielt die Fristenkongruenz der Banken eher nur ein untergeordnete, bis überhaupt keine Rolle - Anleger sollten lieber auf ihre eigene Fristenkongruenz achten, Festgelder also immer nur für den Zeitraum festlegen, wie es auch wirklich zur freien Verfügung steht. Sollte nämlich heute schon ein zukünftiger Kapitalbedarf erkennbar sein, darf das Festgeld auf keinen Fall über diesen Zeitraum hinaus festgelegt werden. Unternehmen machen das genauso, indem sie stets darauf achten, dass die Aktiva den Passiva der Bilanzen angepasst werden.
Inhalt Lexikon
- Abgeltungssteuer
- Anlagekonto
- Deflation
- Effektiver Jahreszins
- Einlagensicherungsfonds
- EURIBOR
- EONIA
- Festgeld
- Freistellungsauftrag
- Freistellungsauftrag vergessen
- Fristenkongruenz
- Geldmarktkonto
- Grenzsteuersatz
- Inflation
- Nominalzins
- NV-Bescheinigung
- Prolongation
- Referenzkonto
- Rendite
- Solidaritätszuschlag
- Sparerfreibetrag
- Sparerpauschbetrag
- Tagesgeld
- Tageszinsen
- Termingeld
- Teuerungsrate
- Vermögenswirksame Leistungen
- Verrechnungskonto
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Werbungskosten
- Zinsabschlagsteuer


