Einlagensicherungsfonds - Tagesgeld Festgeld Lexikon

Spätestens seit der Finanzkrise der Jahre 2008/2009 hat eine Institution enorm an Bedeutung gewonnen und wird mehr denn je von den Anlegern beachtet - die Einlagensicherungsfonds. Jede Bankengruppe hat dabei ihre eigenen Einlagensicherungsfonds aufgelegt, die einzig und alleine das Ziel verfolgen, die Gelder der Kunden, also die Einlagen, im Falle einer Insolvenz des Kreditinstitutes zu schützen.

Während jedoch die Einlagensicherungsfonds in aller Regel freiwillig aufgelegt sind und dem Aufbau von Kundenvertrauen dienen sollen, gibt es jedoch zusätzlich noch staatliche Richtlinie für die Entschädigungszahlungen an Kunden, die ebenfalls über ähnliche Systeme abgewickelt werden.

Der freiwillige Sicherungsfonds der deutschen Banken übernimmt für die Kunden die Gewissheit, dass das eingesetzte Kapital in jedem Fall sicher aufgehoben ist. Zu diesem Zweck haftet der Fonds in einer Höhe von 30% des maßgeblichen Eigenkapitals der Bank - und das je Kunde. Wenn also eine Bank ein Eigenkapital von z.B. 100 Millionen Euro hat, ist das Vermögen jedes einzelnen Kunden bis zu einer Höhe von 30.000.000 Euro abgesichert.

Durch den Einlagensicherungsfonds werden ausschließlich die Sichteinlagen der Kunden abgesichert, d.h. Guthaben auf Girokonten, Termineinlagen, Spareinlagen und auch auf Namen lautende Sparbriefe sind im Rahmen der Entschädigungsgrenzen besichert. Aktien, Fonds, Zertifikate und Genussrechte sind hingegen nicht über den Einlagensicherungsfonds abgesichert - hierbei handelt es sich nämlich um Spekulationsobjekte, die nur von Menschen erworben werden sollten, die sich über das Risiko im Klaren sind.

Für jeden Anleger ist es von enormer Bedeutung, genauestens sicherzustellen, dass sein Kreditinstitut dem Anlagensicherungsfonds angeschlossen ist. Ist dies nämlich nicht der Fall und geht das betroffene Kreditinstitut dann Konkurs, ist das Geld des Anlegers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen abgesichert - diese umfassen jedoch zurzeit nur 90% des Kapitals und auch nur höchstens 20.000 Euro.