Das Anlagekonto - Tagesgeld Festgeld Lexikon
Immer wieder taucht von Seiten verunsicherter Anleger die Frage auf, was es denn eigentlich mit dem Begriff des "Anlagekontos" auf sich hat. Jedes Tagesgeldkonto, aber auch jedes Festgeldkonto und sogar jedes Depot werden gemeinhin als Anlagekontos geführt und bezeichnet - wo aber liegt der genaue Unterschied, zum Beispiel zum klassischen Girokonto.Nun, der größte Unterschied zwischen Anlage- und Girokonten ist wohl der, dass es bei Anlagekonten nicht möglich ist, die Vorgänge des täglichen Zahlungsverkehrs über das Anlagekonto abzuwickeln. In der Regel ist Anlagekonten daher ein so genanntes Referenzkonto zugewiesen - zum Beispiel das Girokonto des Kunden. Möchte der Kunde nun Gelder, zum Beispiel von seinem Tagesgeldkonto, abheben, so überweist die Bank ihm das Geld auf sein Referenzkonto, von wo aus er es dann natürlich ganz normal weiter überweisen oder abheben kann.
Ein Unterschied besteht jedoch noch zwischen den Anlagekonten im klassischen Sinne und den so genannten Depots. Abgesehen von einigen rechtlichen Besonderheiten ist es bei Depots nämlich so, dass diesen in aller Regel ein so genanntes Verrechnungskonto zugeordnet ist - eine Art Girokonto für die Abwicklung von Kauf- und Verkaufsaufträgen. Möchte der Kunde hierbei nun Anteile aus seinem Depot verkaufen, wird der Gegenwert auf das Verrechnungskonto gebucht - von da kann der Kunde es, wie bei einem Girokonto - überall hin weiterleiten oder ggf. auch abheben.
Generell ist es durchaus möglich, in einem Anlagekonto auch mehrere Wertpapiere, bzw. Sparprodukte zu verwahren. Zur Erleichterung der steuerlichen Handhabung ist es dann allerdings so, dass die Bank dem Kunden einmal im Jahr einen Bescheid über das gesamte Konto zuschickt - in diesem Bescheid sind dann alle Sparprodukte, bzw. Wertpapiere ausgewiesen und die entsprechenden, zu verbuchenden Gewinne / Verluste vermerkt.
Inhalt Lexikon
- Abgeltungssteuer
- Anlagekonto
- Deflation
- Effektiver Jahreszins
- Einlagensicherungsfonds
- EURIBOR
- EONIA
- Festgeld
- Freistellungsauftrag
- Freistellungsauftrag vergessen
- Fristenkongruenz
- Geldmarktkonto
- Grenzsteuersatz
- Inflation
- Nominalzins
- NV-Bescheinigung
- Prolongation
- Referenzkonto
- Rendite
- Solidaritätszuschlag
- Sparerfreibetrag
- Sparerpauschbetrag
- Tagesgeld
- Tageszinsen
- Termingeld
- Teuerungsrate
- Vermögenswirksame Leistungen
- Verrechnungskonto
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Werbungskosten
- Zinsabschlagsteuer


