Die Abgeltungssteuer - Tagesgeld und Festgeld Lexikon
Damit es dem braven Steuerzahler auch nicht langweilig wird, hat sich die Bundesregierung zum 01.01.2009 einmal mehr etwas Neues einfallen lassen - die Abgeltungsteuer. Im Gegensatz zu vielen anderen Steuergesetzen hat die "Unternehmensteuerreform 2008", so nennt sich die Reform, die unter anderem die Abgeltungsteuer beinhaltet, aber durchaus das Potential das relativ komplizierte Steuersystem nachhaltig zu erleichtern.Wie aber funktioniert die Abgeltungsteuer?
Nun, um einen besseren Einblick in die Funktionsweise der Abgeltungsteuer zu erhalten, sollten wir uns zuerst einmal die Situation vor Augen führen, wie sie bis zum 01.01.2008 existierte: Kapitalerträge, das heißt Zinsen und Dividenden waren damals mit Einkommenssteuer zu belegen, das heißt sie wurden mit dem individuellen Steuersatz des Anlegers versteuert. Gewinne aus Wertpapiergeschäften oder Immobilienspekulationen waren hingegen steuerfrei, wenn die Anlage länger als 12 Monate im Besitz des Anlegers verbliebt.
Die Abgeltungsteuer macht die Sache nun wesentlich einfacher: Alle Gewinne, Zinsen, Kapitalerträge oder Spekulationsgewinne werden nun pauschal mit 25% versteuert, wobei sich dieser Satz noch um den Solidaritätszuschlag und ggf. auch um die Kirchensteuer erhöht. Maximal kann die gesamte Steuerbelastung so auf knapp unter 28% anwachsen.
Ein großer Unterschied zur Kapitalertragssteuer ist, dass die Abgeltungsteuer als Quellensteuer abgeführt wird, das heißt, dass die Banken angehalten sind, jeden Ertrag, der den Sparerpauschbetrag überschreitet (801 Euro bei Ledigen und 1602 Euro bei Verheirateten) einzubehalten. Wichtig also ist, dass die Sparer in Zukunft ganz genau darauf achten, bei welchem ihrer Kreditinstitute sie welchen Teil ihres Sparerpauschbetrages als Freistellungsauftrag schalten - nur so können unnötige Abzüge vermieden werden.
Für Menschen, deren individueller Steuersatz unter 25% liegt, gibt es jedoch eine Sonderregelung. Diese können sich nämlich die zuviel gezahlte Abgeltungsteuer wieder auszahlen lassen, bzw. beantragen, dass diese mit ihrer Steuerschuld verrechnet wird.
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